Unabhängige Gutachten zu finanziellen, buchhalterischen und steuerlichen Fragen in Zivil- und Strafverfahren.
In Gerichts- und Verwaltungsverfahren treten häufig finanzielle, buchhalterische oder steuerliche Fragestellungen auf, deren Beurteilung besondere Fachkenntnisse erfordert. Aufgabe eines gerichtlichen Sachverständigen ist es, auf Grundlage der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten innerhalb des festgelegten Fachgebiets fachlich fundierte Schlussfolgerungen zu formulieren. Das ungarische Gesetz XXIX aus dem Jahr 2016 schreibt ausdrücklich vor, dass gerichtliche Sachverständige unabhängig und unparteiisch handeln und mit ihrem Gutachten zur Feststellung des Sachverhalts beitragen.
Gegenstand einer sachverständigen Prüfung können beispielsweise die Richtigkeit buchhalterischer Abrechnungen, finanzielle Verrechnungen zwischen Unternehmen, die Ermittlung von Steuer- und Beitragspflichten, die bilanziellen Auswirkungen wirtschaftlicher Vorgänge oder die Rekonstruktion und Analyse finanzieller Daten über einen längeren Zeitraum sein. Dabei ist es wesentlich, die untersuchten Tatsachen, die verfügbaren Beweismittel, die angewandte fachliche Methodik und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen klar voneinander zu unterscheiden. Das Gutachten soll die gestellten Fachfragen beantworten und nicht die rechtliche Entscheidung eines Gerichts oder einer anderen Behörde ersetzen.
Dr. András Varga ist seit 2005 als gerichtlicher Sachverständiger für Steuer-, Beitrags- und Rechnungslegungsfragen tätig, was auch auf der aktuellen Website von Akkredit angegeben ist. Bei solchen Mandaten legen wir besonderen Wert auf eine vollständige Dokumentation, nachvollziehbare Berechnungen und eine klare fachliche Argumentation. Ziel ist ein Gutachten, das auch bei komplexen buchhalterischen und steuerlichen Fragestellungen präzise darstellt, auf welchen Daten und fachlichen Zusammenhängen die einzelnen Feststellungen beruhen.