Erfahrene fachliche Prüfung bei Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsformwechseln und den dazugehörigen Vermögensbilanzen.
Die Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung einer Gesellschaft ist nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein komplexer bilanzieller und vermögensbewertender Prozess. Im Rahmen des Umwandlungsplans sind Entwürfe von Vermögensbilanzen sowie die dazugehörigen Vermögensinventare zu erstellen. Diese Unterlagen spielen eine zentrale Rolle bei der Festlegung der Vermögens- und Kapitalstruktur der Rechtsnachfolgegesellschaft. Die einschlägigen Vorschriften sehen zudem deren Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vor und stellen besondere Anforderungen an die Unabhängigkeit des mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen der Prüfung beurteilen wir die bilanzielle Grundlage der Vermögensbilanzen und Vermögensinventare, den ordnungsgemäßen Ausweis von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die Behandlung möglicher Neubewertungen sowie die rechtmäßige Ermittlung des Eigenkapitals und des gezeichneten Kapitals. Bei Verschmelzungen oder Spaltungen ist insbesondere die konsistente Behandlung der Daten der Rechtsvorgänger- und Rechtsnachfolgegesellschaften sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der Vermögensbewegungen von Bedeutung. Die Ungarische Wirtschaftsprüferkammer stellt für solche Mandate zudem eigene methodische Leitlinien zur Verfügung.
Dank ihrer Erfahrung bei der Prüfung von Unternehmensumstrukturierungen kann die Akkredit Kft. bereits in der Vorbereitungsphase jene bilanziellen Fragestellungen identifizieren, die die spätere Durchführung der Transaktion erschweren könnten. Unser Ziel ist nicht, die geschäftliche oder rechtliche Planung der Umstrukturierung zu übernehmen, sondern die erforderliche Finanzdokumentation unabhängig, konsequent und fachlich fundiert zu prüfen. Dies ist insbesondere bei Rechtsformwechseln, Verschmelzungen durch Aufnahme, Verschmelzungen durch Neugründung und Spaltungen von Bedeutung, da eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Vermögens sowohl für Eigentümer als auch für Gläubiger wesentlich ist.